Kindergarten und Hort |
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BetriebszeitenMO - DO: 7.00 bis 17:30 Uhr FR: 7.00 bis 16.00 Uhr FerienWeihnachten, alle gesetzlichen Feiertage und die letzten zwei Wochen im August. Anmeldung, ProbezeitDer erste Monat - nur bei Erstanmeldung - gilt als Probemonat. Es können beide Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von der Vereinbarung zurücktreten. Kündigungen während des laufenden Jahres können am Ende des Monates von Seiten der Eltern oder der Kindergartenleitung nur schriftlich, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist getätigt werden. Abmeldung vom HortDer erste Monat gilt als Probemonat. Das Hortjahr beginnt im September und hört mit Ende August auf. Bei einem Besuch in den Monaten Juli und August ist ein monatlicher Ganztags Beitrag zu bezahlen. Besucht das Hortkind im Juli und August den Hort nicht, so ist monatlich ein Platzgeld zu bezahlen. Eine Kündigung des Hortplatzes ist schriftlich, unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist zu tätigen. ZahlungsmodusDie Betreuungsbeiträge inkl. Essensbeiträge werden per Einziehungsauftrag bis jeweils 5. des Monats abgebucht. Eine Rückzahlung von Teilbeträgen, falls ein Kind krank oder anderwärtig verhindert ist, kann nicht erfolgen. EssenDas Essen wird täglich frisch gekocht und mittags geliefert. Gilt nur für Hortkinder: Das Essen wird monatlich bestellt und kann auch nur wochenweise (5 Tage) abbestellt werden z.B. Urlaub. Einzelne Tage können nicht berücksichtigt werden! ElternkontaktUnser Team ist bemüht um eine gute Zusammenarbeit, denn nur so ist es uns möglich die Interessen, Begabungen und Leistungen ihres Kindes zu entdecken. Daher ist es wichtig, dass Sie an Elternabenden teilnehmen. Ingrid Watzinger und ihr Team |