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§§§ In Österreich gelten rechtlich Honig und Wachs als Lebensmittel, Blütenpollen, Propolis und Gelee Royalé werden die Nahrungsergänzungsmitteln zugeordnet. Daher sind die Bestimmungen des LMSVG und der Nahrungsergänzungsmittelverordnung bindend. Gesundheitsbezogen, bzw. krankheitsverhindernde Angaben, Anpreisungen, etc. sind für den/die ImkerIn nicht erlaubt. Nur der Ärztin/dem Arzt ist es vorbehalten zu diagnostizieren, zu behandeln und entsprechende Auslobungen zu tätigen.