FÖRDERUNG
DIE WICHTIGSTEN VORAUSSETZUNGEN FÜR IHRE "DOPPELTE" FÖRDERUNG VON EURO 550,00 DURCH DAS LAND NIEDERÖSTERREICH:
- 2 Personenbetreuer müssen im gleichen Kalendermonat (also zugleich) angemeldete sein (für die doppelte Förderung).
Wir achten darauf!
- Das monatliche Nettoeinkommen der zu betreuenden Person muss unter Euro 2.500,00 sein
(Pflegegeld u. Einkommen weiterer Angehöriger zählen hier nicht mit)
- Der Hauptwohnsitz der zu betreuenden Person liegt in Niederösterreich (am Pflegeort)
- Mindestens Pflegestufe 3 oder bei Pflegestufe 1 und 2 mit ärztlichem Demenznachweis
- Alle weiteren Voraussetzungen sind durch den mit unserer Hilfe abgeschlossenen Betreuungsvertrag garantiert. Darin sind alle rechtlichen Voraussetzungen derart geregelt, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt werden.
Höhe der doppelten Förderung: Euro 550,00 € je Kalendermonat (in dem 2 Personenbetreuer gemeldet sind)
Gerne erledigen wir für sie alle Belange rund um ihre Förderung (Antrag, laufende Datenaktualisierung, Obacht um Fördervoraussetzungen, etc.)!
INFORMATIONEN ÜBER DIE PFLEGESTUFEN 1 - 7
PFLEGEGELD
Hinsichtlich Pflegegeld (Pflegegeldantrag) wenden sie sich bitte an ihren behandelnden Hausarzt oder an ihr behandelndes Krankenhaus (Arzt, Sozialer Dienst, Pflegepersonal).
Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt.
Voraussetzungen für die 7 Pflegestufen (Quelle: help.gv.at)
Pflegebedarf in Stunden pro Monat |
Pflegestufe |
Betrag in Euro monatlich (netto) |
Mehr als 65 Stunden |
1 |
154,20 Euro |
Mehr als 95 Stunden |
2 |
284,30 Euro |
Mehr als 120 Stunden |
3 |
442,90 Euro |
Mehr als 160 Stunden |
4 |
664,30 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
• ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
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5 |
902,30 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
• zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
• die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
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6 |
1260,00 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
• keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
• ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
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7 |
1655,80 Euro |
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