24-Stunden-Pflege im eigenen Heim

Personenbetreuung STÖCKL, Vermittlung & Organisation, T: 0660 511 16 05


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"FRAGEN UND ALLGEMEINE REGELUNGEN"



Herkunft und Deutschkenntnisse unserer Pfleger?
Unsere Pfleger stammen zum Großteil aus dem Westen Rumäniens, zumeist aus der Gegend um Timisoara und Resita. Wir garantieren ihnen, die von ihnen gewünschten Mindest-Deutschkenntnisse.

Mobilität unserer Pfleger?
Unsere Pfleger sind im Regelfall rumänische Damen, welche leider selten Führerschein oder Auto besitzen. Zumeist können sie jedoch Rad fahren und so oder zu Fuß, allfällig-notwendige Besorgungen für sie machen. Gerne vermitteln wir auch männliche Pfleger, welche erfahrungsgemäß großteils Führerschein und Auto besitzen, und ev. sogar bereit wären, ihr Fahrzeug mitzubringen.

Pflegereinführung und Pflegerwechsel?
Unsere Pfleger wechseln im Regelfall monatlich, jeweils zu Monatsende/–beginn. "Voll-Service" bedeutet zudem, dass wir jeden Betreuuer erstmalig auch persönlich bei ihnen vorstellen und alle diesbezüglichen Formalitäten erledigen, die Pfleger einführen und bei Notwendigkeit unterweisen. Auch infolge werden die ihnen bereits bekannten Pfleger direkt zu ihnen gebracht.

Was, wenn der Patient ins Krankenhaus kommt, oder vorrübergehend zur Reha geht?
Bei längerer Abwesenheit des Patienten, hat der Kunde die Wahl zu entscheiden, seinen Pfleger nachhause zu schicken, oder dass dieser gegen volles Entgelt vor Ort verbleiben soll. In diesem Fall erledigt ihr Pfleger gerne auch andere Arbeiten im Haushalt, oder betreut sie im Krankenhaus, sofern verkehrstechnisch möglich.

2 Stunden Pause:
Unsere Betreuer bleiben im Regelfall ein volles Monat bei ihnen, 7 Tage die Woche, rund um die Uhr. Jedoch aber steht ihnen täglich, in der Zeit zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, eine 2-stündige durchgehende Pause zu (kann flexibel gehandhabt werden). Kann eine solche Pause von der Betreuuerin aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit (z.B. bei schwerer Demenz,...) nicht in Anspruch genommen werden, so handelt es sich hierbei um einen erhöhten Pflegeaufwand, welcher mit einem kleinen, zusätzlichen, pauschalen Aufpreis abzugelten ist.

Kündigungsfristen?
Sowohl der Betreuungsvertrag (Vertrag mit der Betreuerin), als auch der Vermittlungsvertrag (Vertrag mit unserer Firma) kann von den jeweiligen Vertragspartnern jederzeit unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist, jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden. Automatisch erlöschen die beiden Verträge im Todesfall.



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