24-Stunden-Pflege im eigenen Heim

Personenbetreuung STÖCKL, Vermittlung & Organisation, T: 0660 511 16 05


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"KOMPETENZEN VON PERSONENBETREUERN"



Die in der "24-Stunden-Betreuung" tätigen Betreuungskräfte dürfen u.a. die folgenden einfachen Betreuungstätigkeiten durchführen:
  • Hilfe im Haushalt (Zubereitung von Mahlzeiten, Besorgungen erledigen, Reinigungstätigkeiten, Erledigung der Wäsche, Betreuung von Pflanzen und Haustieren, etc).
  • Hilfe bei der Lebensführung
  • Gesellschaft leisten
  • Begleitung bei diversen Aktivitäten (Einkaufen, Unternehmungen, etc.)
  • folgende Tätigkeiten, solange keine medizinischen Gründ dagegen sprechen:

    • Unterstützung beim Essen und Trinken
    • Unterstützung bei der Körperpflege sowie dem Verrichten der Notdurft
    • Hilfestellung beim An- und Ausziehen
    • Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen, Niederlegen, etc.


Seit 10. April 2008 dürfen Betreuungskräfte zusätzlich die folgenden Tätigkeiten durchführen:
  • Einzelne pflegerische Tätigkeiten, die ihnen von diplomiertem Pflegepersonal übertragen wurden:

    • Die bereits angeführten Tätigkeiten, jedoch auch dann wenn medizinische Probleme vorliegen (z.B. Schluckstörungen)
    • Sonstige pflegerische Maßnahmen:
      • Unterstützung bei der Arzneimittelaufnahme
      • Wechsel von Inkontinenzprodukten
      • usw.

  • Einzelne ärztliche Tätigkeiten, die ihnen von einem Arzt bzw. von einer dazu befugten diplomierten Pflegefachkraft übertragen wurden, z.B.:

    • Verabreichung von Medikamenten (Einnahme von Tabletten u.Ä.)
    • Anlegen und Wechsel von Bandagen und Verbänden
    • Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimittel
    • Blutabnahme zur Messung des Blutzuckerspiegels
    • Einfache Licht- und Wärmeanwendungen



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